7 Dinge, die Sie in Ihrem Garten vermeiden sollten

Ich möchte Eigentümer von Grundstücken in Vororten vor verschiedenen Verstößen warnen, die zu Bußgeldern führen können. Viele davon sind zwar schwer nachzuweisen, dennoch ist es sinnvoll, sie zu kennen. Dies gilt nicht nur für Bußgelder, sondern auch für einen respektvollen Umgang mit Natur, Nachbarn und Angehörigen.

Das Haus und der Hammer

Da die Sommerferienzeit in vollem Gange ist, sollte man sich daran erinnern, wie man sich außerhalb der Stadt verhält. Es ist ein Irrglaube, dass im eigenen Garten alles erlaubt ist. Die Verfasser des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (CAO Administrative Offenses) sehen das anders.

Ein Feuer machen

Zu den wohl am schwersten zu ahndenden Gartenaktivitäten zählen das Verbrennen von Müll und das Grillen. Offene Feuer, die von den Rettungsdiensten entdeckt werden, werden mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Rubel geahndet (Artikel 20.4 des Ordnungswidrigkeitengesetzes).

Offenes Feuer ist in mehreren Fällen strafbar:

  • Wenn in einem Gebiet durch Beschluss der örtlichen Behörden ein Verbot für das Entzünden von Feuern besteht, umfasst diese Kategorie auch Grills (deren Installation übrigens ebenfalls geregelt ist);
  • im Falle einer Sturmwarnung;
  • wenn die Windgeschwindigkeit 10 Meter pro Sekunde überschreitet (wenn Sie grillen möchten, ohne ein Bußgeld zu riskieren, behalten Sie die Wettervorhersage im Auge);
  • Befindet sich der Standort in der Nähe eines Waldes, auf Torfböden, wachsen dort Nadelbäume.

Nun zum Grill: Laut Vorschrift muss er auf einer freien Fläche und bis zu 30 cm tief im Boden verankert werden. Im Umkreis von 5 Metern dürfen sich keine Büsche, Gebäude oder Bäume befinden. Diese Vorschrift ist zwar absurd, doch ein Verstoß kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Ist die Feuerstelle nicht eingezäunt, muss sie 50 Meter von Gebäuden und 100 Meter von Bäumen entfernt sein. Für eine umzäunte Feuerstelle gelten andere Bestimmungen: 25 Meter zu Gebäuden und 50 Meter zu Bäumen.

Vergraben von nicht abbaubaren Abfällen

Unsachgemäße Abfallentsorgung ist ein weiterer Grund für ein Bußgeld (Artikel 8.1 der Ordnungswidrigkeitenordnung). Das Vergraben von nicht abbaubarem Kunststoff, Glas und Bauschutt auf dem eigenen Grundstück gilt als illegale Abfalllagerung. Auch das Verbrennen von Giftmüll ist verboten.

Die Verordnung SNiP 30-02-02 regelt die Einrichtung von Kompostgruben oder -haufen auf jedem Grundstück. Auf dem Gelände der Vereinigung müssen zudem ausgewiesene Abfallentsorgungsflächen vorhanden sein. Verstöße gegen die Planungs- und Entwicklungsvorschriften für Datschenvereinigungen werden mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 2.000 Rubel geahndet.

Missbrauch natürlicher Ressourcen

Der Begriff „Untergrund“ bezeichnet die durch Brunnen erschlossenen Gewässer. Für Einzelbrunnen mit einer täglichen Fördermenge von bis zu 100 Kubikmetern ist keine Genehmigung erforderlich. Wird der Brunnen jedoch von einem ganzen Garten gemeinsam genutzt oder haben sich zwei oder drei Nachbarn zum gemeinsamen Bohren zusammengeschlossen, ist eine Genehmigung notwendig. In diesem Fall gelten die Wassernutzer als Gewerbetreibende (Artikel 19 des Gesetzes „Über den Untergrund“).

Die Geldbuße gemäß Artikel 7.3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten beträgt 3.000 bis 5.000 Rubel.

Wird Wasser oberhalb des Grundwasserleiters gefördert, kann es ungehindert genutzt werden, das Abwasser darf jedoch nicht auf benachbarte Grundstücke geleitet werden. Dies ist gesetzlich verboten, da es die Rechte anderer Grundstückseigentümer verletzt.

Seid nicht mit euren Nachbarn „befreundet“.

Es können nicht nur territoriale Streitigkeiten mit Nachbarn entstehen, aber Sie dürfen Folgendes nicht:

  • Das Nachbargebiet wird zur Bewässerung mit Wasser überflutet; sollte der Schlauch versehentlich reißen, müssen Sie den entstandenen Schaden ersetzen.
  • Düngemittel und Pestizide zum Schutz von Pflanzen werden so versprüht, dass sie in benachbarte Gebiete geweht werden (dies gilt auch für Rauchbomben).

Ein separater Artikel befasst sich mit der Verletzung territorialer Grenzen.

Bei der Planung eines Bauvorhabens müssen die Bauvorschriften und -bestimmungen beachtet werden (SNiP 2.07.01-89, SP 53.13330.2011).

Vor dem Pflanzen von Bäumen ist zu beachten, dass bei einer Pflanzung von 15 Metern ein Abstand von 3 Metern zum Zaun, bei einer Pflanzung von 10 Metern ein Abstand von 2 Metern und bei einer Pflanzung bis zu 10 Metern ein Abstand von einem Meter eingehalten werden sollte.

Lärm zur falschen Zeit machen

Längere Zusammenkünfte mit Freunden, begleitet von Musik und Gesang, können laut Bundesgesetz Nr. 52 Anlass für Nachbarn sein, die Polizei zu rufen. Lärm ist wochentags von 22:00 bis 6:00 Uhr und am Wochenende von 23:00 bis 9:00 Uhr verboten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und stören Sie deren Schlaf. Auch wenn die Geldstrafe gering ist – 100 bis 500 Rubel –, kann sie das Verhältnis zu Ihren Nachbarn belasten.

Abstände zwischen Bäumen und Gebäuden

Bau von zu hohen Zäunen

Ein geschlossener Zaun zur Straße hin darf maximal 1,7 Meter hoch sein. Er muss zwischen den Grundstücken sichtbar sein (mindestens 50 % Transparenz). Die zulässige Höhe von Maschen- oder Gitterzäunen beträgt 1,2 Meter. Geschlossene Zäune werden mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung errichtet. Liegt keine solche Zustimmung vor, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hecken gelten als Grünfläche und müssen einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Dies sind die Regeln.

Rinderzucht

Alle Nutztiere außer Rindern sind auf dem Grundstück erlaubt. Gebäude für Geflügel und Kleinvieh müssen mindestens 4 Meter vom Zaun entfernt sein.

Das freie, unkontrollierte Weidenlassen von Tieren ist verboten. Haustiere dürfen die Nachbarn nicht in ihrer Ruhe und dem Genuss frischer Luft stören – ich spreche hier von Mist; dieser darf nicht so gelagert werden, dass sein Geruch auf benachbarte Grundstücke dringt.

Auch wenn die Durchsetzung bestimmter Vorschriften, etwa hinsichtlich Grillanlagen und Baumpflanzungen, unmöglich ist, ist eine Strafe bei einer Kontrolle unausweichlich. Das Gesetz ist das Gesetz und muss strikt eingehalten werden.

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